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Die erklärende Einrichtung „Centre socio-éducatif de l’État (CSEE)“ verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Jeder Mensch muss die Informationen auf einer Website oder in einer Anwendung problemlos nutzen und einsehen können, insbesondere Menschen mit Behinderungen und/oder Personen, die assistive Software oder spezielle Hardware verwenden (z. B. bei Seh-, Hör-, körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie mit dem sie umsetzenden Referenzrahmen zur Bewertung der Barrierefreiheit von Websites (RAWeb) v1.1 aufgrund der nachstehend aufgeführten Punkte teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Anforderungen
- Die eingebetteten Videos beruhen auf dem Drittanbieter-Player YouTube und verfügen weder über eine Textabschrift noch über von der Einrichtung erstellte synchronisierte Untertitel (einige Videos bieten lediglich automatisch erzeugte Untertitel, teils in falscher Sprache) noch über eine Audiodeskription (Kriterien 4.1, 4.3, 4.5). Die beiden veröffentlichten Audioaufnahmen verfügen über keine Textabschrift (Kriterium 4.1).
- Die Alternativtexte der Bilder hängen von der Eingabe durch die Redakteurinnen und Redakteure ab; ein informationstragendes Bild kann ohne passenden Alternativtext sein (Kriterien 1.1, 1.3).
- Einige Nachrichtenbeiträge, insbesondere Pressespiegel, sind in einer anderen Sprache (Luxemburgisch, Deutsch oder Französisch) veröffentlicht als die Sprachversion der Website, in der sie erscheinen, ohne dass die tatsächliche Sprache des Inhalts im Code angegeben ist (Kriterien 8.4, 8.7). Der Hinweis „Powered by“ in der Fußzeile ist nicht als Sprachwechsel ausgezeichnet (Kriterium 8.7).
- Einige redaktionelle Inhalte verwenden Tags oder Leerzeichen zu Darstellungszwecken (rein visuelle Fettung im Titel der Startseite, geschützte Leerzeichen als Abstandhalter) (Kriterien 8.9, 10.1).
Unverhältnismäßige Belastung
Keine. Es wird keine Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen
Der eingebettete Videoplayer eines Drittanbieters (YouTube) ist ein Inhalt Dritter, der von der Einrichtung weder finanziert noch entwickelt wurde und nicht ihrer Kontrolle unterliegt.
Funktionen der Barrierefreiheit
- Sprunglinks, die auf jeder Seite direkt zum Hauptinhalt und zur Fußzeile führen.
- Navigation und interaktive Komponenten sind vollständig per Tastatur bedienbar: Hauptmenü und mobiles Menü (Schließen mit der Escape-Taste, Fokus wird zurückgesetzt), Sprachauswahl, Suche, Karussell der Einheiten (Pfeiltasten, Pos1/Ende), Bildergalerie und Bildbetrachter (Verschieben des Fokus, Schließen mit der Escape-Taste, Rückgabe des Fokus beim Schließen), Seitennummerierung.
- Sichtbarer Fokusindikator auf allen interaktiven Elementen.
- Semantische Seitenstruktur: Orientierungspunkte (Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußzeile), hierarchische Überschriften, Listen, Abbildungen mit Bildunterschriften, Zitate.
- Alternativtexte für informationstragende Bilder; dekorative Bilder werden von assistiven Technologien ignoriert.
- Ausreichende Farbkontraste; Informationen werden nie allein durch Farbe vermittelt (aktives Element durch Form und im Code gekennzeichnet).
- Inhalte Dritter (Videos) werden erst nach Einwilligung der Nutzerin bzw. des Nutzers geladen (DSGVO), mit einem ausdrücklichen Hinweis bei fehlender Einwilligung; jeder eingebettete Rahmen trägt einen Titel.
- Vollständig in Französisch und Deutsch übersetzte Benutzeroberfläche, lokalisierte Datumsangaben, Sprache jeder Seite im Code deklariert.
- Responsives Layout, das die Textvergrößerung bis 200 % und die Darstellung auf Mobilgeräten ermöglicht.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. September 2026 erstellt. Die Angaben in dieser Erklärung sind zutreffend und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RAWeb 1.1 in Form einer Selbstbewertung durch die Einrichtung „Centre socio-éducatif de l’État (CSEE)“.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie einen Mangel bei der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an secretariat.dreiborn@csee.etat.lu: Beschreiben Sie Ihr Problem und nennen Sie uns die betroffene Seite. Sie erreichen uns auch telefonisch unter (+352) 760 565-1000 oder per Post an Centre socio-éducatif de l’État, 1, Schoulwee, L-5499 Dreiborn. Wir verpflichten uns, Ihnen spätestens innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird die Online-Korrektur des Mangels bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format Ihrer Wahl übermittelt:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Bei einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie außerdem die Möglichkeit, den Service information et presse, die für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständige Stelle, über sein Online-Beschwerdeformular zu informieren, oder sich an den Ombudsman, den Mediator des Großherzogtums Luxemburg, zu wenden.
Diese Erklärung beruht auf dem Muster gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523. Dieses Muster gehört der Europäischen Union und ist unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International veröffentlicht.